In dieser Learn-It-Yourself-Einheit wird auf die wichtigsten Aspekte des § 60a UrhG eingegangen, welcher die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Lehrzwecke regelt ohne vorab die Urheberin bzw. den Urheber um Erlaubnis zu fragen.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Formaten, die barrierearm sind, und Anregungen, um Videokonferenzen und Online-Seminare mit Zoom barrierearm zu gestalten.